Datengrundlagen
Stand: Abdeckung 2026-09-17
immokit.ai ist ein privater Zugang zu Daten aus amtlichen Quellen — keine Behörde, kein amtliches Portal und keine amtliche Auskunftsstelle. Was wir ausliefern, stammt von den Stellen unten; was wir hinzufügen, ist der Zugang und die einheitliche Form.
Woher die Daten stammen
Liegenschaftskataster
Stelle: Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder
Quellenvermerk: Je Land verschieden: dl-de/by-2-0, dl-de/zero-2-0 oder CC BY 4.0. Für Nordrhein-Westfalen etwa „© GeoBasis NRW, dl-de/zero-2-0".
Erschlossen: 15 von 16 Bundesländern. Noch nicht erschlossen: Bayern.
Bodenrichtwerte
Stelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Quellenvermerk: „© Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte", dl-de/by-2-0.
Erschlossen: 13 von 16 Bundesländern. Rechtlich gesperrt: Schleswig-Holstein, Sachsen. Noch nicht erschlossen: Bayern.
Bebauungspläne
Stelle: Kommunen über die Landesdienste
Quellenvermerk: „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0".
Erschlossen: 7 von 16 Bundesländern. Noch nicht erschlossen: Brandenburg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen-Anhalt.
Umfeld einer Adresse
Stelle: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie — Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Autobahnanschlussstellen, Einwohnerzahlen je Gemeinde. Umgebungslärm, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen sind in keinem Bundesland enthalten; die Zahl unten gilt für die übrigen Teile
Quellenvermerk: dl-de/by-2-0, je Datensatz ein eigener Vermerk. Für die Haltestellen etwa „©BKG (Jahr des letzten Datenbezugs), Datenquellen: …" mit dem Verweis auf die Datenquellenliste des BKG, die für die Haltestellen „© gtfs.de (auf Basis von Daten vom DELFI e.V.)" nennt.
Erschlossen: 16 von 16 Bundesländern.
Adressauflösung
Wer über eine Adresse abfragt, benutzt eine weitere Stelle: Die Adresse wird über den Ortssuchdienst des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie in eine Koordinate übersetzt. Das sind Geobasisdaten mit eigener Namensnennungspflicht — Quellenvermerk „© GeoBasis-DE/BKG", dl-de/by-2-0. Deshalb trägt eine Adressabfrage eine Quelle mehr als eine Abfrage über die Flurstücksbezeichnung.
Gesperrt ist nicht dasselbe wie nicht erschlossen
Diese Unterscheidung trägt die ganze Seite, und sie ist keine Wortklauberei:
- Gesperrt heißt: Das Land gibt die Daten nicht zur Weiterverarbeitung frei. Eine Einzelabfrage über das Landesportal bleibt möglich, die Weitergabe über einen Dienst wie unseren nicht. Das ist eine rechtliche Entscheidung des Landes und kein Datum, auf das man warten kann.
- Noch nicht erschlossen heißt: Der Zugang fehlt uns, nicht das Recht. Hier fehlt eine Anbindung, und die kann kommen.
Fehlt ein Bereich für eine Lage, steht der Grund im Ergebnis. Geschätzt wird nie — eine ehrlich unvollständige Auskunft ist brauchbarer als eine glatt ergänzte.
Der Quellenvermerk reist mit
Jede Antwort führt den Quellenvermerk der beteiligten Stelle im vorgeschriebenen Wortlaut, dazu die Lizenz und ihre Adresse. Dieser Vermerk darf nicht gekürzt, umformuliert oder zu einer Sammelangabe zusammengezogen werden — auch dann nicht, wenn mehrere Stellen in einer Antwort zusammenkommen. Bei Weitergabe muss er sichtbar bleiben; wird ein Wert als Bild veröffentlicht, gehört er ins Bild.
Zu jedem Wert gehört sein Datum: beim Bodenrichtwert der Stichtag, beim Kataster der Datenstand, beim Bebauungsplan das Inkrafttreten. Das sind drei verschiedene Angaben und werden nicht zu einer zusammengezogen.
Keine Eigentümerangaben
Personenbezogene Eigentümerdaten sind vom Open-Data-Umfang des Liegenschaftskatasters ausgenommen. Wir liefern sie nicht, verarbeiten sie nicht und speichern sie nicht. Wer Eigentum, Rechte oder Lasten braucht, braucht das Grundbuch — und das ist nur bei berechtigtem Interesse einsehbar (§ 12 GBO).
Was die Auskünfte nicht sind
Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter Grundstücksfläche für eine Richtwertzone zum Stichtag, ermittelt und veröffentlicht von den Gutachterausschüssen (§ 196 BauGB). Er bezieht sich auf ein gedachtes Grundstück mit den Merkmalen dieser Zone — Entwicklungszustand, beitragsrechtlicher Zustand sowie Art und Maß der Nutzung. Er ist der Ausgangspunkt einer Bewertung, nicht ihr Ergebnis: kein Verkehrswert und kein Kaufpreis.
Das Liegenschaftskataster weist Flurstücke nach. Ein Grundstück im Sinne des Grundbuchs kann aus mehreren Flurstücken bestehen; die Begriffe sind nicht austauschbar. Die Auskunft ersetzt weder einen Grundbuchauszug noch einen amtlichen, gegebenenfalls beglaubigten Katasterauszug.
Ein Bebauungsplan-Nachweis sagt, welcher Plan in den veröffentlichten Daten geführt wird und wo er zu finden ist. Wird keiner gefunden, heißt das nicht, dass keiner gilt — er kann auch nur nicht veröffentlicht sein. Und gilt einer, sagt er allein noch nicht, was gebaut werden darf. Maßgeblich ist die Fassung, die bei der Gemeinde liegt.
Die Auskunft zum Umfeld einer Adresse (in Vorbereitung, noch nicht buchbar) nennt Haltestellen mit der durchschnittlichen Zahl der Abfahrten je Tag in einer Referenzwoche, Bahnhöfe, Autobahnanschlussstellen und die Einwohnerdichte der Gemeinde — jede Entfernung als Luftlinie. Sie bewertet die Lage nicht und liefert keinen Wertfaktor. Neben einem Bodenrichtwert gelesen: Dieser ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Richtwertzone und enthält deren typische Lage bereits; ob ein einzelnes Grundstück davon abweicht, beurteilt eine sachverständige Person. Fehlt ein Eintrag, heißt das nicht, dass es in der Nähe nichts gibt.
Keine dieser Auskünfte ist eine Rechtsberatung.
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